Willkommen in Zeuthen
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Kerstin Schuder und ihr Team beraten zuverlässig und kompetent in allen Steuerfragen.

033762/941090 033762-941090 033762941090
Schuder, Schenke & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Kerstin Schuder
Adresse:Goethestraße 15
15738 Zeuthen
Telefon:03 37 62/94 10 90
E-Mail:schuder-schenke-zeuthen@etl.de
Website:www.schuder-schenke.de
Foto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder, Schenke & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Gut beraten – gemeinsam steuern

Stand: März 2021

Die Steuerberatungsgesellschaft Schuder, Schenke & Kollegen aus Zeuthen steht Unternehmen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und Rentnern in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht zur Seite.

Der Name Kerstin Schuder wird in der Region schon lange mit dem Begriff Steuerberatung verbunden.
Nun ist mit der Umfirmierung der Kanzlei in der Goethestraße 15 in Zeuthen auch offiziell der Generationswechsel vollzogen.
Das engagierte Team der Steuerberatungsgesellschaft setzt auf persönliche Gespräche, die Analyse der aktuellen Situation und gemeinsame Lösungswege, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Unverändert gilt sprichwörtlich „Keine Buchung ohne Beleg“.
In Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen können Mandanten hierfür neben der Papierform auch digitale Plattformen zum Datenaustausch nutzen.
Selbstverständlich sind die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen bis hin zu Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer hier in guten Händen.
Fristen für die Abgabe von Voranmeldungen und Steuererklärungen werden zuverlässig im Auge behalten, damit vermeidbare Aufwendungen wie Säumniszuschläge, Mahngebühren, Verspätungszuschläge oder Zinsen gar nicht erst entstehen.
In diesem Zusammenhang verweist Steuerberaterin Kerstin Schuder darauf, dass für das Jahr 2020 voraussichtlich mehr Menschen eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen: „Aufgrund der Corona-Krise haben viele Angestellte Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses unterliegt – wie zum Beispiel auch Krankengeld oder Elterngeld – dem Progressionsvorbehalt. Wurden mehr als 410 Euro gezahlt, besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.“

Erstellt: 2021